Ein “gesuchter 16-Jähriger” oder ein “alleinreisender jugendlicher #Flüchtling”?
Als ein weiteres Beispiel dieser Art sei nur einmal wieder die Merkwürdigkeit vermerkt, die sich beim Lesen einer kurzen Polizeimeldung in der heutigen “Welt” ergibt: Gegen den Jugendlichen lag ein Untersuchungshaftbefehl aus Berlin wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor, wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte....
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