#Mord-Rate bei #Asyl-Bewerbern 2,4mal höher?
Wer zur Kriminalität von Ausländern und speziell Asylbewerbern nachliest, lebt in zwei Welten: jener der etablierten Medien und der Gegenkultur des Internets. Auch durch etablierte Berichterstattung ist mittlerweile die wichtige Arbeit von “XY Einzelfall” gegangen, die mit einem Twitter-Account und einer Google-Map gut beleumundete Quellen zusammenstellen, die ein erhebliches Ausmaß solcher Kriminalität dokumentieren.
Zunächst ein Absatz, den Sie überspringen können, wenn Sie sog. politischer Korrektheit überdrüssig sind: Trotz erhöhter Werte für unerfreuliche Eigenschaften betreffen diese nie die gesamte Gruppe, der ein Mensch qua Geburt angehört. Sie zeigen lediglich statistische Durchschnitte auf, die aber im gesellschaftlichen Zusammenleben eine Grundlage für Vorgaben und Entscheidungen sind. Gruppen mit überdurchschnittlich vielen Gewalttätigen bringen überdurchschnittlich viel Gewalt in eine Gesellschaft. Was an realem Verhalten einer “Mentalität” oder einer “kulturellen Eigenheit” zuzurechnen ist, muss man besprechen. Man darf es nur nicht zu verschweigen versuchen – und dies tun Politiker in den meisten Fällen, aus multikulturalistischer Gesinnung heraus, ebenso aus Rücksicht auf potenzielle Wähler mit Migrationshintergrund. – Das Leben in einer Flüchtlingsunterkunft bringt erhebliche Belastungen mit sich, die auch Aggressionen hervorrufen. Ein erhebliches Ausmaß von Gewalt wirft jedoch die Frage auf, ob bei den Betreffenden das Argument einer Schutzbedürftigkeit ernstgenommen werden kann.
Aus der Sammeltätigkeit von XY Einzelfall entnehme ich einmal die schwersten Straftaten, den Mord oder Totschlag. Ich bin nicht das Bundesamt für Statistik und zeige dadurch ein Gesamtbild auf, das jedoch nur relativ geringfügige Ungenauigkeiten aufweisen dürfte. Ich beschränke mich auf Taten von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen, wenn sie in Berichten so bezeichnet werden; nur in wenigen Fällen lässt der einzelne Bericht das etwas im Unklaren. Etliche Berichte habe ich wg. solcher Unklarheit herausgelassen, wenige bei erhöhter Wahrscheinlichkeit in der Liste belassen. Umgekehrt muss man sagen, dass bei Schwerverletzten der zahlreicheren schweren Gewaltdelikte auch später noch die Todesfolge eintreten kann. Außerdem müssen nicht einmal alle polizeilich registrierten Taten in der Aufstellung von XY Einzelfall enthalten sein.
Hier also die Tötungsdelikte 2016, begangen von Asylbewerbern:
- Tötungsdelikt in Dorfen – Somalier gesteht Messerstiche in Asylbewerberunterkunft
- Lütjenburg – Asylbewerber bei Streit getötet
- Ehrenmorde 2016 – Ramia A.
- 26-jährige Frau in Nordenham getötet
- Mainz, Auseinandersetzung eskaliert, 54-jähriger Nigerianer tödlich verletzt
- Vater von 6 Kindern verhaftet – Eifersucht Motiv für Lehrer-Mord?
- Tötungsdelikt in Bonn-Muffendorf / Zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen
- Familiendrama: Asylbewerber erdrosselt Ehefrau
- Familienfehde – Moe K. erliegt Schussverletzungen – Mordanklage gegen Täter
- Prozess um Raubmord an Seniorin
- Frauenleiche in Riem: Ehemann soll sie erstochen haben
- Mann mit Küchenmesser in Nürnberg getötet – Anklage erhoben
- Tötungsdelikt an Obdachlosem in Fürth – Tatverdächtiger festgenommen
- Öhringen: Tötungsdelikt an Rentnerin – Ermittler nehmen Tatverdächtigen fest
- Dortmund: 3 Georgier wegen Raub mit Todesfolge festgenommen
- Gelsenkirchen – 19jähriger Asylbewerber von anderem Flüchtling ermordet
- 28-Jährige tot aufgefunden – Mutmaßlicher Täter aus Nigeria konnte durch Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelt und festgenommen werden
- Nach Tötungsdelikt – Syrischer Tatverdächtiger festgenommen
- Körperliche Auseinandersetzung in Ludwigshafen mit schwer verletzter Person
- Gewaltverbrechen in Speyer – Tatverdächtiger Afghane verhaftet
- Diskussion um Fußballklubs führte zu tödlichem Streit in Flüchtlingsunterkunft
- Tötungsdelikt von Kellenhusen / Tatverdächtiger in Psychiatrie untergebracht
- “Schneller Fahndungserfolg nach gefährlicher Körperverletzung”
- 34 Jahre alter Marokkaner nach Messerattacke verstorben, Richter erlässt U-Haftbefehle gegen zwei Eritreer
- Mutmaßlicher Mörder vom “Bagger” in Leipzig-Thekla gefasst
- Vom eigenen Ehemann angezündet: Syrerin ist an schweren Verbrennungen verstorben
Was sagt uns dies?
Die Zahl der Morde in Deutschland wird für 2015 mit 296 angegeben. Die Zahl ist seit 2000 stark gefallen (von 497).
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Ich ziehe von den gelisteten 26 Taten nochmal 2 wg. möglicher Ungenauigkeiten ab. Dann rechne ich die Zahl der ersten 8 Monate 2016 auf den Rest hoch. So wären innerhalb von 2016 ca. 36 Morde zu erwarten.
Die Zahl der Asylbewerber wird derzeit mit 1,7 Mio. angegeben. Gegenüber der 82 Mio. zählenden deutschen Bevölkerung (soweit ich es verstehe, ohne Asylbewerber, aber inkl. Zuwanderern mit Aufenthaltsgenehmigung) ergibt sich ein Proporz von ca. 2 %.
[Der folgende Absatz wird durch die untenstehenden Kommentare korrigiert. Er enthielt zunächst einen überhöhten Wert in der Schlussfolgerung.]Wie wirken vor diesem Hintergrund Äußerungen etwa einer Grünen-Politikerin wie Katrin Göring-Eckardt? “Entsetzlich” und “widerlich” findet sie politische Bewegungen, die sich dezidiert kritisch zu unkontrollierter Massen-Einwanderung verhalten: AfD und PEGIDA. Diese hält sie hingegen verantwortlich dafür, dass Radikalisierte aus Gründen rechtsorientierter Gesinnung gewalttätig werden:
Dieser Auftritt im “morgenmagazin” (ARD/ZDF) fand vor knapp einem Jahr statt. Selbst aber, wenn Frau Göring-Eckardt seitdem ihre Haltung stark revidiert hätte, zeigt er doch die Blauäugigkeit eines naiven Multikulturalismus, der mit Abscheu eigenen Landsleuten gegenübertritt, extreme Gewalttätigkeit anderer Nationalitäten aber in den Mantel des Schweigens hüllt.
Ich habe mir hier diese Frage nach Realitäten zu beantworten versucht, da ich immer wieder solchen Bewertungen und Haltungen begegne, die meiner subjektiven Wahrnehmung beim Lesen gesammelter Presseberichte (etwa im Blog “Troja einst”) widersprechen. “Die Zeit” (21.03.2016):
Wie also lautet die Antwort auf die Frage, ob durch die Flüchtlinge die Kriminalität in Deutschland steigt? Bezogen auf die “Ausländerkriminalität” lautet sie Ja – weil sich auch die Zahl der Ausländer in Deutschland erhöht. Ob die Kriminalitätsrate insgesamt gestiegen ist, wird die bundesweite PKS zeigen.
In der Mehrzahl der Fälle werden Nichtdeutsche nicht häufiger kriminell als Deutsche. Und wenn doch, dann nicht weil sie Ausländer sind, sondern weil ihre spezifische soziale Situation das Kriminalitätsrisiko erhöht.
Die Soko hat auch festgestellt, wie viele von den 40.000 Asylbewerbern, die im vergangenen Jahr die Erstaufnahmestelle durchliefen, straffällig wurden: 1 bis 1,5 Prozent, schreibt [Uwe] Küch.
Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, 300 der 40.000 Asylbewerber seien straffällig geworden, richtig ist: 1 bis 1,5 Prozent, also zwischen 440 und 660.
Bundesweite Statistik und die Auflistung definitiver Morde und Totschläge 2016 lassen solche Aussagen jedenfalls nicht zu. Auch für Ausländer generell liegt der Fall anders. Lebten laut dem “Statistischen Bundesamt” (Destatis) 2014 ca. 10 % Ausländer in Deutschland, waren 26 % der wegen Straftaten Verurteilten Ausländer. Der Anteil an “Mord und Totschlag” lag im selben Jahr sogar bei 34 %. (Destatis gibt offensichtlich, wie im “Statistischen Jahrbuch”, “Versuch und Vollendung”, nicht aber vollendete Taten separat an.)
Man wird laufende Kriege nicht beenden, “Fluchtursachen” kaum je von Deutschland aus “bekämpfen” können. Die Einflussnahmen von George Soros & Co. auf die Flüchtlings-Politik können nicht oft genug erwähnt werden. Wenn wechselnde Zahlen von sog. “Flüchtlingen” weiterhin nach Deutschland kommen und, zumindest vorerst, bleiben, ergibt sich aus dem Vorangehenden zumindest die Notwendigkeit einer deutlichen Ansprache, die nicht nur in Mitleidsbekundungen und Kuschelkursen bestehen kann. Die herrschende politische Agenda begegnet den Opferzahlen in Deutschland offensichtlich mit einem Schulterzucken, unkritische Multikulturalisten schwanken zwischen Nicht-Wissen und anti-deutschen Gelüsten. Für manche bedeutet diese Unwissenheit, Sorglosigkeit und Ignoranz den unnötigen Tod.
Zum Glück war der Syrer wohl kein Asylbewerber. Prädikat “Totschlag” für eine bestialische Tat:
https://www.welt.de/vermischtes/article158387688/Ramia-mit-Messerhieben-geschaechtet-zwoelf-Jahre-Haft.html
Zu den anfänglich nicht von der Polizei publizierten Mordfällen: In folgender Pressekonferenz wird schon für das kleine Land Thüringen ein solcher Fall erwähnt. https://www.youtube.com/watch?v=oHqY8m_QCfw
Eine Antwort-Möglichkeit auf Ihren letzten Kommentar wird in meinem Browser nicht angezeigt, daher als neuer Kommentar:
Sobald schlecht definierte Begriffe wie “moralische Überlegenheit” oder “politische Korrektheit” in eine Diskussion eingeführt werden, hält auch Emotionalität Einzug. Darunter leidet der potenzielle Erkenntnisertrag. Deshalb interessiert mich beides nicht, und ich nehme beides nicht für mich in Anspruch. Wieso unterstellen Sie es mir?
Ich habe Ihren Text gelesen und fand einen schwerwiegenden sachkenntlichen Mangel vor, den ich korrigiert habe. Was die Anzahl der Einträge auf Ihrem Weblog oder Ihre Verdienstverhältnisse damit zu tun haben, erschließt sich nicht.
An Ihren juristischen Spekulationen aufgrund von Pressemeldungen hätte ich mich gar nicht erst beteiligen sollen, das war fahrlässig und ich stelle es hiermit ein. Dazu nur summarisch:
Es gilt die Unschuldsvermutung. Selbst dringender Tatverdacht berechtigt nicht zu einer Vorverurteilung. Jegliche sinnvolle statistische Einordnung des Einzelfalls kann erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Wer sich im Privaten dennoch als Hobbyjurist betätigen möchte, mag es bereichernd finden, sich die Komplexität der Materie zu vergegenwärtigen. Um nur die Oberfläche anzukratzen:
Weder ist eine Affekttat generell als Totschlag zu bewerten, noch ist eine geplante Tat automatisch Mord. Dieser weit verbreitete Irrtum gründet auf der Rechtslage im Nationalsozialismus, die seitdem jedoch reformiert wurde. Totschlag hat, vereinfacht gesagt, keine positive Definition, er liegt dann vor, wenn keins der anderen Tötungsdelikte, insb. Mord, festzustellen ist. Eine Übertötung bspw. ist an sich kein Mordmerkmal, spricht als isoliert betrachtetes Indiz also weder klar für das eine noch für das andere.
Auf dem iPhone (6s, iOS10) steht im Übrigen auf der Einstiegsseite weiterhin “fünffach.” Zudem werden Umlaute und Sonderzeichen falsch angezeigt.
Kurz zu den technischen Problemen: In Zwischenspeichern (eigener Browser, Google-Suche) können ältere Versionen erhalten bleiben. Der Cache meiner Website ist jeweils geleert, um die neueste Version zu übermitteln. Probleme mit Sonderzeichen kommen vor. Ich sehe sie auf meinem Rechner gerade nicht. Ein ärgerliches Problem, aber mehr als neu Laden kann ich nicht empfehlen.
Juristische Unschuldsvermutung ist sicher wichtig, Ihre juristische Fein-Argumentation sicher weitgehend richtig. Dieser Artikel ist die Notwehr eines Bürgers, der den Eindruck gewonnen hat, dass mit den Konsequenzen und Gefahren von Massen-Einwanderung vielfach unter dem willkürlichen Zeichen politischer Korrektheit fahrlässig umgegangen wird. Wie Sie selbst sagen, wird im einzelnen Verfahren dann nach ‘bestimmten Maßstäben’ irgendwann von Einzelpersonen entschieden, ob es ein Totschlag oder Mord war. Die ideologischen Leitlinien werden aus entsprechenden Berichten für den Laien ersichtlich: größtmögliche Vorsicht gegenüber Menschen mit Migrationsstatus.
Bürger dieses Landes können es nicht abwarten, bis nach Jahren dann vielleicht nach Möglichkeit zugunsten von Tätern entschieden wird, die Statistik dann am Ende möglichst harmlos wirkt. Schon Aussagen, wie ich sie aus der “Zeit” zitiere, sind vor einem solchen Hintergrund zweifelhaft. Ich habe im Artikel auch eine abgeschlossene offizielle Statistik zur Gewaltkriminalität von Migranten zitiert. Auch dort, wo es schon offiziell ist, wird es von Kommentatoren wie Ihnen weitgehend übergangen, einfach nicht mehr erwähnt. Stattdessen stürzt man sich im Gesinnungsterror (so muss ich das bewerten) auf alles, was eben ‘politisch unkorrekt’ wirkt – auch wenn es erkennbar in dem Bemühen ausgesprochen wird, Opfer zu schützen – nicht zuletzt solche, die dies zum Glück noch nicht geworden sind. Diese Priorität sehe ich im linksliberalen Feld längst nicht mehr. In Ihrem Fall ist es ein teilweise berechtigtes Bemühen um juristische Genauigkeit, dabei aber auch ein Ausschöpfen aller Interpretationsspielräume zugunsten einer Risikogruppe – nur teilweise berechtigt genannt “Unschuldsvermutung”.
Ich habe hier im Blog schon vielfach Quellen verlinkt, die Probleme der Integration etc. auch von offizieller Seite dokumentieren. Demgegenüber funktionierte – nun über Jahrzehnte – eine Propaganda-Maschinerie, die v. a. den ewig schuldigen und gewaltgeneigten Deutschen erwähnt, wo es nur möglich ist, Migranten hingegen nach Möglichkeit den Opfer-Status mit Boni noch bei jeder Atrozität zugesteht, einschließlich des Wucherns von Clan-Strukturen etc. Diesem Mainstream gegenüber habe ich – nun mit einem Arbeitsaufwand von sicher 12 oder mehr unbezahlten Arbeitsstunden – mit meinen begrenzten Mitteln erneut etwas entgegenzuhalten versucht.
Diese Intervention wird auch deshalb notwendig, weil neben den Optionen zur Verfälschung von Wirklichkeit abschließende Betrachtungen erst nach Zeiträumen möglich werden, nach deren Ablauf in der Einwanderungspolitik ggf. schon wieder Fakten geschaffen wurden. Dies ist eine der psycho- und machtpolitischen Techniken, mit denen hier gearbeitet wird (die ein langfristiges kriegs- und geopolitisches Projekt zu sein scheinen). Ihre Perfidität überwiegt nach meinem Eindruck deutlich die notwendige Unzulänglichkeit meiner vorläufigen Einschätzung und Prognose diesjähriger Morde und Totschläge, wie sie bereits aus Presseberichten ersichtlich werden.
Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen. Ihre 26 Beispiele sind zunächst lediglich Tötungsdelikte. Die Statistik, die sie zitieren, bezieht sich aber auf “Mord,” einen speziellen Unterfall des Tötungsdelikts. Ob bei Ihren Beispielfällen Morde iSd §211 StGB vorliegen, wird erst vor Gericht entschieden, wo die meisten dieser sehr kürzlich begangenen Taten mutmaßlich noch nicht verhandelt wurden. Schon bei oberflächlicher Durchsicht der Beispiele fallen mehrere auf, die mit großer Sicherheit allenfalls zu einer Verurteilung wegen Totschlags (§212 StGB) führen werden. Ihre ganze Rechnerei ist wertlos. Der Titel dieses fahrlässigen Beitrags dementsprechend.
Erstaunliche Sensibilität … gegenüber Tätern.
Ich kann im Übrigen nicht mehr tun, als die öffentlich zugänglichen Quellen zu zitieren. Links im Text sollte man auch mal anklicken: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Rechtspflege/Methoden/StraftatenStrafverfolgung.html
Hier werden vom Bundesamt für Statistik “Mord und Totschlag” einheitlich behandelt. Wo findet sich eine separate Statistik für “Totschlag”? Wäre dankbar für einen Hinweis.
In dieser Statistik werden Mord und Totschlag gemeinsam erfasst, in derjenigen, auf der Sie Ihre Rechnung aufbauen, eben nicht. Genau deshalb ist die Zahl hier auch rund doppelt so hoch wie der entsprechende Wert für 2014 in der reinen Mord-Statistik. Ist Ihnen das wirklich nicht aufgefallen?
Statistiken für Straftatbestand nach Paragraph finden sich in der jährlichen PKS.
Tatsächlich habe ich an dieser Stelle zunächst Äpfel mit Birnen verglichen. Ein interessanter Fall der (Un-)Lesbarkeit von Statistiken, wie sie uns dargeboten werden. Die Quellen der eingebundenen Statista-Übersicht (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2229/umfrage/mordopfer-in-deutschland-entwicklung-seit-1987/) kann ich nicht einsehen, da ich mir einen bezahlten Account nicht leisten kann. Tatsächlich finde ich auf diese Nachfrage hin bei Statista eine Erklärung, die einerseits Mord und Totschlag differenziert – aber andererseits wieder eine erheblich höhere Zahl für 2011 summarisch als “Morde” bezeichnet (https://de.statista.com/themen/263/mord/).
Sie schreiben:
Dann müssen wir sie leider nochmal durchgehen. Als Totschlag, v. a. wg. Affekt, kommen für mich in Frage:
1. Streit
2. Streit
4. Streit
5. Streit
7. Streit
8. Streit
15. Raub mit Todesfolge
16. Streit
17. Haftbefehl Totschlag
18. evtl. Streit
19. Streit
(20. Tatmotiv nicht genau ersichtlich)
21. Streit
22. Streit
23. versuchter Totschlag (falsche Zuordnung von mir)
Damit wären 15 der Taten als Totschlag, nicht als Mord zu bezeichnen. Es verbleiben 11. Ich ziehe mal noch einen weiteren wg. möglicher Zuordnung als Totschlag ab. Das wären 10, hochgerechnet auf das Jahr dann eine Zahl von 15.
Die BKA-Statistik findet sich hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2015/pks2015_node.html
Die Angabe zu 2015 weicht leicht von Statista ab, die sich gleichwohl auf das BKA berufen. Das BKA gibt 281 Morde an. Ich hatte wg. möglicher Ungenauigkeiten großzügig gerechnet. Nun stelle ich etwas strenger das Verhältnis von Morden durch Asylbewerber gegenüber Morden durch Angehörige der Bevölkerung (ohne Asyl-Status) gegenüber. 15 Morde würden an 281 Morden einen Anteil von 5,3 % haben, richtig? Asylbewerber gegenüber dieser Bevölkerung habe ich mit 2 % taxiert. Das ergibt einen Faktor von 2,6. Dementsprechend korrigiere ich die Überschrift und streiche hier oben sichtbar meine falschen Schlussfolgerungen.
Es verbleibt auch die Ungenauigkeit nach oben, da ich hier die Aufstellung von XY Einzelfall auswerte, nicht die abschließende Statistik. Nicht alle Fälle müssen bereits dokumentiert sein.
In der Darstellung der Einstiegsseite auf dem iPhone steht weiterhin “fünffach.”
Korrigiert bzw. gestrichen werden muss ebenfalls der Absatz “Ich ziehe von den gelisteten Taten […] 36 Morde zu erwarten.” Es handelt sich nicht um Morde.
Korrigiert bzw. gestrichen muss ebenfalls der Satz “Bundesweite Statistik und die Auflistung definitiver Mordtaten 2016 lassen solche Aussagen jedenfalls nicht zu.” Es handelt sich nicht um “definitive Mordtaten.”
Wie Sie anhand der dürren Informationen in den Berichten zu den Tötungsdelikten 6, 11, 13 und 14 das Vorliegen eines Mordmerkmals subsumieren können, bleibt Ihr Geheimnis. Kein Jurist würde das wagen.
In Fall 24 wird im Bericht sogar explizit erwähnt, dass lediglich Haftbefehle wg. des Verdachts auf Totschlag erlassen wurden.
Fall 10 gehört schon deshalb nicht in Ihre “Statistik,” weil die Tat im Jahr 2013 stattgefunden hat.
Sie arbeiten sehr ungenau und sehr tendenziös. Damit schaden Sie dem Projekt einer wirksamen Gegenöffentlichkeit zu den etablierten Medien im Internet.
Das hier ist einer von mehr als 600 Gratis-Texten im Blog. Er hat schon in seiner ersten – eingestandenermaßen fehlerhaften – Form mehrere Stunden Arbeit gekostet. Der Lohn im “Internet”: Man darf als Autor meist noch selbst dafür bezahlen, ihn veröffentlichen zu dürfen.
Kritik wie die Ihre ist erwünscht. Lob gibt es an anderer Stelle auch. Allerdings fällt es auf, dass bei solchen Themen der politischen Korrektheit an hämischen Korrektoren kein Mangel ist. Mit nach meiner Ansicht nach kaum weniger wichtigeren Themen erzeugt man nicht selten gar keine Resonanz. Wo Sie selbst als Kritiker – kostenfrei für andere – so gerne Ihre Genauigkeit austoben, wüsste man gern. Vielleicht reichen Sie es noch nach.
Aber danke für Ihre Mitarbeit. Wenn das immer so ginge, wären wir schon weiter.
Ich schaue nun, was noch zu korrigieren ist.
Da erwerben Sie sich sicherlich große moralische Verdienste, den bei einer “Attacke” von zwei anderen zu Tode gebrachten Nigerianer nicht als Opfer eines Mordes, sondern eines “Totschlags” zuzuordnen. Die Polizei nennt es vorsichtigerweise so, betont aber “die besondere Schwere der Tat”. – Sicher muss man für endgültige Aussagen Verfahren und Statistiken abwarten. Und Sie haben schon Recht, deutsche Gerichte entscheiden da auch gerne mal auf Totschlag.
Zu 6: “[I]m Keller seines Hauses mit einem Stein erschlagen”, relativ bekannter Fall. “Ein Ermittler: ‘Er hat so fest und oft zugeschlagen – ein grausamer Anblick!'” Die Tötung eines persönlich engagierten Helfers! Aber Sie haben bestimmt Recht, im Eifer des Gefechts kann das schonmal passieren, ist dann nur ein Totschlag.
Zu 10: Richtig, 2013, mein Fehler.
Zu 11: “Er macht keine Angaben zu dem Vorwurf, hat sich aber bei der Vernehmung in Widersprüche verstrickt. […] Das Paar hat sich bereits vor geraumer Zeit auf der gemeinsamen Flucht in der Türkei getrennt.” Sicher eine Affekt-Tat, da kann es keine Planung gegeben haben.
Zu 13: “wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes”.
Zu 14: “Tötungsdelikt an Rentnerin”, Täter “bislang unter verschiedenen Identitäten” vorstellig. Kein “niedriger Beweggrund” anzunehmen? (Ich bin hier kein Jurist, ich gebe erkennbar eine Schätzung ab.)
Dann hätten Sie mit Ihrem Herz für Totschläger die Quote auf 2,4-1,06 heruntergekämpft. Wenn die Zahl der Taten linear fortläuft – und wenn von XY Einzelfall alle Taten erfasst worden wären. Und ich kann mir die nächsten Argumente schon vorstellen: Auch sozial schwache Deutsche haben eine höhere Kriminalitätsrate; die absoluten Zahlen sind viel zu klein, um signifikant zu sein.
Ich empfehle durchaus noch einmal die Lektüre aller 26 Berichte – verbunden mit der Frage, ob man sich so verhalten sollte, weil man wg. Schutzbedürftigkeit um Aufnahme und Versorgung in einem Gastland bittet. So gesehen, sind die erkennbaren Tendenzen imho schon bedenklich genug.
Ich behalte das Thema im Auge und werde beizeiten nochmal nachliefern – aus den Internet-Quellen, nach Möglichkeit auch aus der offiziellen Statistik.
Ich habe dies schon gelesen:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/bundeskriminalamt-statistik-straftaten-asylbewerber
Aber auch dies:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/polizisten-berichten-asyl-kriminalitaet-wird-systematisch-vertuscht/
https://www.welt.de/politik/deutschland/article157887857/300-000-Asylsuchende-Weises-zweifelhafte-Schaetzung.html
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Fluechtlinge/Maengel-bei-der-Fluechtlings-Registrierung
Wäre schön, wenn sich auch hier der kritische Geist in ausreichendem Maße regte … Wer da wohl wem noch mit “Ungenauigkeit” schadet außer einer “wirksamen Gegenöffentlichkeit” …?
Weil Sie eine genauere Recherche anmahnen, hier noch einige Link-Hinweise zum Thema. Ich will hoffen, dass keine Doppelung mit schon verlinkten Beispielen entstanden ist. Aber die Zahlen weisen dann doch entschieden zu einer 2-3fach erhöhten Mord-Rate, wenn sich der Trend der ersten acht Monate dieses Jahres fortsetzt.
Der im Artikel erwähnte Fall im Naturbad Bagger in Leipzig war ein zweifacher Mord:
Vierfacher Mord – unklar, ob Asyl-Status:
Unklar, ob Totschlag oder Mord:
Noch ein Beispiel für die Ambivalenz Mord/Totschlag:
Auch bei einem solchen Fall mit absichtsvoller Tat und weiteren Verletzten wird oder wurde vermutlich auf Totschlag entschieden:
Und auch der Wahnsinn sichert vermutlich den Entscheid auf Totschlag:
Fragt sich schließlich, wieviele Morde im Umfeld Organisierter Kriminalität nicht entdeckt werden, weil professionell durchgeführt: