Martin Lejeune: Florian Daniel zur Versammlung #BlackLivesMatter Alexanderplatz #Berlin
Eine interessante Momentaufnahme von Martin Lejeune mit dem Rechtsanwalt Florian Daniel vom 06.06.2020 aus Berlin. Es geht um die plötzlich möglichen Massen-Aufläufe, die man hier aus dem S-Bahn-Fenster sieht, und die selbst von dort präsenten Vertretern der “Antifa”, wie Daniel bemerkt, vor wenigen Tagen noch ‘Corona-bedingt’ als “unsolidarisch” bekämpft wurden.
Es versteht sich, dass schwarze Leben prinzipiell genauso zählen wie alle anderen. Das gilt allerdings in jeder Richtung – was eine immer stärker hegemoniale “Linke” offensichtlich schnell wieder vergisst (bzw. dazu angeleitet wird es zu vergessen).
George Floyd, den unter dem etablierten Label “Black Lives Matter” zu ehren die mit Corona-Maulkorb Versehenen und zuvor mit Ausgangssperre Belegten nun aufgefordert werden, war kein Heiliger. Wie in vielen solchen Fällen, wo das in letzter Konsequenz immer von denselben Eliten gesteuerte und geförderte Öffentlichkeits-Theater gastiert (wer sonst: George Soros), ist das zentrale Kultobjekt ein ambivalentes – im Falle Floyds ein zumindest in früheren Jahren schwerkriminelles mit einem für betroffene Polizisten durchaus verdächtigen Habitus. (Fragt sich, wie die linke Interpretation von Kriminalität als Resultat gesellschaftlicher Diskriminierung in jedem Einzelfall dann nachvollziehbar zu bewerten ist. Der “katholische Experte” Michael Blume müht sich erwartbar redlich um die Exkulpation von Soros.)
Damit sage ich nicht, dass der hier unten folgende, in der Wikipedia dokumentierte Verlauf nicht auch eine deutlich überzogene Reaktion der Polizisten inkludiert. Er enthält jedoch laut der staatlichen Obduktion auch die Begebenheit, dass Floyd die von ihm teilweise wohl auch provozierte gewaltsame Behandlung vielleicht überlebt hätte, wenn sein Organismus nicht durch den Konsum härtester Drogen schon arg angegriffen gewesen wäre. (Das unten zitierte Gegengutachten von Michael Baden bestreitet dies: “Baden fügte hinzu, dass Floyd kein zugrunde liegendes medizinisches Problem hatte, das seinen Tod verursacht oder zu seinem Tod beigetragen habe, und dass die Fähigkeit zu sprechen nicht bedeute, dass jemand gleichzeitig auch atmen könne.”)
Von dem durch Zeugen erwähnten Alkohol ist in dieser Wiedergabe keine Rede mehr. Der verlinkte Autopsie-Bericht weist ihn tatsächlich nur geringfügig nach. Wenn ich dies richtig nachvollziehe, waren die angegebenen “10 mg/dL” Ethanol entsprechend der für Blutalkoholkonzentration zu findenden Formel “BAK (‰) = Ethanol im Vollblut (g/l)/1,057” bei 10 mg in 1/10 Liter (Deziliter, dL) Blut in den üblichen Promille-Werten angegeben 0,09 Promille.
Woher der Eindruck ‘schrecklicher Betrunkenheit’ herrührte, kann man also auf diesem Weg nicht erschließen. Neben dem im folgenden Eintrag genannten Substanzen (Methamphetamin, also “Crystal Meth”, und das Super-Opioid Fentanyl) führt der Obduktionsbericht ja auch noch Benzodiazepine (starke verschreibungspflichtige Beruhigungsmittel) wie Bromazepam, Clonazolam, Diclazepam, Flubromazepam, Meclonazepam und das Benzodiazepin-Analogon Etizolam auf. (Dies ist nur eine Auswahl aus dem Dokument. Ist das die Grundlage zur Aussage, es habe bei Floyd “kein zugrunde liegendes medizinisches Problem” gegeben? “Benzodiazepinpräparate sind dosisabhängig und je nach Substanz unterschiedlich stark atemdepressiv, d. h., sie dämpfen das Atemzentrum.” Wikipedia)
Mal so gefragt: Was wissen wir eigentlich über die Erfahrungen, die die beteiligten Polizisten in solchen Fällen schon gemacht haben? Floyd verhielt sich teilweise kooperativ, verweigerte aber nach Anfahrt im eigenen Auto das Verbleiben im Polizeiwagen unter Angabe von “Klaustrophobie”. Mit einer Absicht zur Flucht konnte dementsprechend gerechnet werden.
Die Folge der Ereignisse lässt sich als tragisch beschreiben. Ihre Ursachen sind jedoch vielschichtig, während die massenmediale Version zur Betrauerung des Opfers jene Differenzierungen vermissen lässt, die sich etwa hier im Online-Lexikon nachlesen lassen.
Wir finden im Übrigen auch noch die grotesken Verschränkungen vor, dass das Todesopfer bei einer gewaltsamen Verhaftung Träger des Corona-Virus gewesen, daran aber nicht manifest erkrankt gewesen sein soll. Die Demonstrationen gegen seine Behandlung durch die Polizei bewirkte nun in Berlin erstmals nach den strengen Corona-Vorschriften massenhafte Menschenaufläufe, die keinerlei Ordnungsmaßnahmen zur Folge gehabt zu haben scheinen, wie sie den von Anwalt Florian Daniel mitvertretenen Protesten gegen Grundrechts-Einschränkungen durch “Corona” widerfuhren. Truth does not matter. Better ask George & George …
Am 25. Mai 2020 kaufte der 46-jährige Afroamerikaner George Perry Floyd kurz vor 20:00 Uhr bei „Cup Foods“, einem Lebensmittelgeschäft an der Chicago Avenue in Minneapolis, eine Schachtel Zigaretten und stieg anschließend in seinen auf der anderen Straßenseite geparkten Pkw. Der 20-Dollar-Schein, mit dem Floyd bezahlte, wurde im Laden für falsch gehalten. Zwei Mitarbeiter folgten Floyd zu seinem Auto und forderten die Herausgabe der Zigaretten. Floyd weigerte sich jedoch, sie zurückzugeben. Ein Mitarbeiter rief daraufhin die Polizei an, wozu Geschäfte bei Verdacht auf Falschgeld in Minnesota verpflichtet sind. Bei dem Gespräch mit der Polizei schilderte der Mitarbeiter, dass Floyd in einem blauen Fahrzeug vor dem Laden sitze und „schrecklich betrunken“ sei. […]
Um 20:12 Uhr setzte Kueng den Verhafteten vor einem Restaurant auf den Boden. Laut dem Protokoll der Staatsanwaltschaft verhielt sich Floyd bei dieser Gelegenheit „ruhig“ und bedankte sich. Anschließend traf vor Ort ein weiterer Streifenwagen mit den beiden Polizeibeamten Derek Chauvin und Tou Thao ein. Gegen 20:13 Uhr half einer von ihnen Floyd wieder auf und überquerte mit ihm die Straße, worauf Floyd zu Boden ging. Er wurde von den Beamten hochgehoben und gegen die Tür des dortigen Streifenwagens gedrückt. Laut Staatsanwaltschaft erklärte Floyd daraufhin, dass er nicht in den Streifenwagen wolle, weil er klaustrophobisch sei, und nicht atmen könne. Gegen 20:18 Uhr kam es auf dem Rücksitz des Streifenwagens zu einem etwa ein-minütigen Gerangel zwischen Kueng und Floyd, das von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde.
Gegen 20:19 Uhr wurde Floyd von Chauvin wieder aus dem Streifenwagen gezogen und fiel auf den Boden, wo er von drei Polizisten niedergehalten wurde. Ab diesem Zeitpunkt leistete Floyd keinen Widerstand mehr. Mehrere Personen begannen die Szene zu filmen. Die Videos zeigen, wie Chauvin mit seinem linken Knie Floyds Genick zu Boden drückt. Sein Kollege Kueng übt Druck auf Floyds Körper und Lane auf seine Beine aus, während Thao neben ihnen steht. Als Floyd „I can’t breathe!“ („Ich kann nicht atmen!“) mindestens 16 Mal vernehmlich wiederholt und „Mama!“ ruft, bittet ein Passant die Beamten, Floyd atmen zu lassen. Als Floyd sagt, er werde gleich sterben, fordert ihn Chauvin auf, sich zu entspannen. Auf die Frage eines Polizisten, was Floyd wolle, wiederholt dieser, dass er nicht atmen könne, und zeigt auf das Knie auf seinem Genick. […]
George Perry Floyd wurde am 14. Oktober 1973 in Fayetteville (North Carolina) geboren und wuchs im von afroamerikanischer Bevölkerung dominierten dritten Bezirk von Houston (Texas) auf, wo er die Yates High School absolvierte. 1992 spielte er als Tight End in deren American-Football-Team. Nach seiner Highschoolzeit erhielt Floyd – auf eine NBA-Karriere hoffend – ein Basketballstipendium am South Florida State College außerhalb von Avon Park, brach das Studium jedoch ab. Er schrieb sich daraufhin an der Texas A&M University in Kingsville ein, wo er ebenfalls Basketball spielte und das Studium wiederum nicht beendete. Bei DJ Screw nahm er als „Big Floyd“ mehrere Rap- und Hip-Hop-Stücke auf.
Von 1997 bis 2007 tauchte nach Recherchen der Daily Mail der Name Floyds neunmal in Gerichtsakten des Harris County auf. Nach mehreren Gefängnisaufenthalten von jeweils unter einem Jahr wurde Floyd 2007 wegen eines bandenmäßigen, bewaffneten Raubüberfalls in Houston angeklagt und 2009 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2014 zog er gemeinsam mit Freunden nach Minneapolis, um dort ein neues Leben zu beginnen. Dort arbeitete er zunächst in einem Laden der Heilsarmee in der Innenstadt als Wachmann. Später war er auch als Lastwagenfahrer tätig. Seine letzte Beschäftigung als Türsteher für ein Restaurant in Minneapolis hatte er aufgrund der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie verloren. […]
Gerichtsmedizin des Hennepin County
Die Gerichtsmedizin des Hennepin County stellte in ihrem Autopsiebericht als Todesursache einen Herz-Kreislauf-Stillstand infolge von Druck auf das Genick fest. Der Tod sei durch Fremdeinwirkung erfolgt. Zudem hält der Bericht fest, dass George Floyd herzkrank gewesen sei sowie unter Bluthochdruck gelitten habe. In seinem Körper hätten sich die Drogen Methamphetamin, Cannabis sowie Fentanyl nachweisen lassen, wobei die Einnahme von Methamphetamin erst vor kurzer Zeit erfolgt sei. Floyd sei zudem mit dem Coronavirus infiziert gewesen, die Rechtsmediziner ziehen jedoch keine Verbindung zwischen der Infektion und seinem Tod. Die Infektion sei womöglich asymptomatisch verlaufen und bereits abgeklungen gewesen.
Der US-Verband der Gerichtsmediziner, die National Association of Medical Examiners, wies Kritik an der staatlichen Autopsie zurück. Dass alle Befunde wie Vorerkrankungen und Drogen-Intoxikation in den Totenschein eingetragen würden, sei übliche Praxis: „Der Tod ist ein komplexer Prozess und tritt oft mit mehreren interagierenden mitwirkenden Ursachen auf, darunter physiologischer Stress, der durch körperliche Auseinandersetzungen hervorgerufen wird. Daher bietet die Auflistung eine umfassendere Aussage über die Todesursache.“
Verband der Gerichtsmediziner
Der Verband wies darauf hin, dass auf dem Totenschein „Tötung“ als Todesursache festgestellt wurde. In der medizinischen Untersuchung werde Tötung als Tod „durch die Hand eines anderen“ definiert: „Es ist nicht gleichbedeutend mit „Mord“, was ein juristischer Begriff ist. Es ist letztendlich Sache des Rechtssystems, zu bestimmen, wie dieser Tod nach dem Gesetz von Minnesota strafrechtlich eingestuft wird.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_George_Floyd
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