Ein “gesuchter 16-Jähriger” oder ein “alleinreisender jugendlicher #Flüchtling”?
Als ein weiteres Beispiel dieser Art sei nur einmal wieder die Merkwürdigkeit vermerkt, die sich beim Lesen einer kurzen Polizeimeldung in der heutigen “Welt” ergibt:
Gegen den Jugendlichen lag ein Untersuchungshaftbefehl aus Berlin wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor, wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte. Zudem suchten ihn demnach unterschiedliche Staatsanwaltschaften unter anderem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Leistungserschleichung.
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article206717683/Gesuchter-16-Jaehriger-am-Hauptbahnhof-Hannover-festgenommen.html
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ruft eine solche Schilderung bei Lesern wohl nicht selten Fragen hervor, die zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gehören. Es wird in dieser journalistischen Praxis in einem solchem Fall nicht mehr erfüllt.
Die Zeitung verlinkt groteskerweise dazu selbst auf die offizielle Meldung der Bundespolizei auf dem “Pressportal”, wo sich dazu diese konkreten Einzelheiten finden:
Der alleinreisende jugendliche Flüchtling hat schon eine beeindruckende strafrechtliche Vita. […] Der Junge gilt als gewalttätig und Betäubungsmittelkonsument.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70388/4553794
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