#Zitat der Woche: #NSU-Phantome

Ein Zitat zur NSU-Affäre aus dem „Focus“ (02.10.2015) sei hier festgehalten. Es bezieht sich auf eine der vielen Unglaublichkeiten der ganzen Affäre – und ist dabei selbst noch in seiner sprachlichen Form merkwürdig.

Es geht dabei um eine Zeugin, die durch ein Attest entschuldigt wurde und sich nun als inexistent herausstellte:

Laut Bericht hat ein Anwalt eines anderen Nebenklägers denselben Bericht des Arztes eingereicht. Der Unterschied: Einmal wird Willms Mandantin, Meral K., genannt, einmal eine andere Nebenklägerin. Weil sowohl Schriftbild als auch Inhalt und Datum des Attests identisch gewesen seien, wurde das am Oberlandesgericht nicht bemerkt.

Offensichtlich formulieren die Autoren „jr/mit“ aufgrund von Agentur-Material mit einem „weil“ statt mit einem „obwohl“. Innerhalb der fortgesetzten Absurditäten und Unklarheiten vieler Abläufe der NSU-Geschichte bekommt eine solche mögliche Nachlässigkeit noch eine besondere Note: Was man auch sonst an Anomalien in Beweisaufnahme, (geheim)polizeilicher und gerichtlicher Aufarbeitung sehen kann, wird hier zur definitorischen Komik, dass das Oberlandesgericht gerade aufgrund einer solchen sehr auffälligen Anomalie nicht stutzig geworden sei.

Weitaus detaillierter als eine allgemeine Berichterstattung widmet sich im Internet etwa das Blog „NSU Leaks“ Auffälligkeiten der Beweisaufnahme.

Daniel Hermsdorf

Verleger, Autor, Journalist bei filmdenken.de - Medienkritik, Verschwörungstheorie und Physiognomik

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