Ab 2017 gehört #Algerien sowieso zu #Deutschland

Dass die Strafverfolgung von Tätern aus der Kölner Silvester-Nacht nicht unbedingt einfach werden wird, zitierte ich schon von Polizeigewerkschaftler Rainer Wendt im früheren Artikel. Eine erste Einschränkung anderer Art aufgrund näherer Erkenntnisse macht NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft:

“Das sind Menschen aus Algerien und Marokko in der überwiegenden Zahl”, sagte die SPD-Regierungschefin von Nordrhein-Westfalen in der Talk-Sendung von Frank Plasberg. “Selbst wenn die jetzt was begehen, und sie werden verurteilt, und wir könnten sie theoretisch abschieben, dann haben wir das Problem, dass die gar nicht aufgenommen werden von den Ländern.” Denn: “Wir kriegen überhaupt keine Ersatzpapiere, das heißt, wir können die gar nicht abschieben. Das sind alles Dinge, die müssen wir verändern.”

Diejenigen, die so etwas zuvor gefordert hätten, blieben also im öffentlichen Jargon so lange ‚Nazis‘, bis es Gewaltopfer in größerer Zahl und aller Deutlichkeit gibt – Opfer einer Sexualkultur, die es hier bisher nicht in diesem Maß gab, von der ein international informierter Politiker aber eigentlich Kenntnis und die Journalisten schon zuvor berichtet haben müssten. Die „Frankfurter Rundschau“ rückt am 08.01.2016 mit der Überschrift „Übergriffe sind in arabischen Ländern Alltag“ heraus.

Politiker hierzulande leben jedoch offensichtlich oft in einer infantilen Disney-Welt, in der der gute Integrations-Zauberer kommt und mit seinem Zauberstab alle widerlichen Traditionen in ein paar Kursstunden fortjagt. Das ist keine Karikatur, sondern vielfacher augenblicklicher Stand der Debatte.

Es gibt dagegen Widerstand aus Bayern. Auch die ‚es schaffende‘ Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt sich dem ein Stückweit an, wie im „Tagesspiegel“ (11.01.2016) zu lesen ist:

Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklären. Schon 2013 hat das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN), zu dem auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) gehört, eine Studie vorgelegt, wonach eine Reihe von Botschaften sich wenig kooperativ bei der geplanten Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern verhielten. Wobei die Autoren der Studie es offen ließen, ob die Botschaften aus Widerwillen nicht kooperieren oder aus Überforderung. In vielen Ländern gibt es keine Melderegister, die Feststellung der Identität eines abgelehnten Asylbewerbers ist also schwierig, wenn er über keine Papiere mehr verfügt – oder sie vernichtet hat.

Dies allerdings verwundert ein wenig, wenn man in schon geschlossene Verträge blickt. Man mag mich korrigieren, aber ich lese im „Amtsblatt der Europäischen Union“ den „BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits“ so:

Artikel 68

(1) Vorbehaltlich der folgenden Absätze gilt für die algerischen Arbeitnehmer und die mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit eine Regelung, die keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Diskriminierung gegenüber den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, in denen sie beschäftigt sind, beinhaltet.

Der Begriff der sozialen Sicherheit umfasst die Zweige der Sozialversicherung, die für Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft, für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, Altersruhegeld, Hinterbliebenenrenten, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Arbeitslosenunterstützung und Familienbeihilfen zuständig sind.

Jedoch darf diese Bestimmung nicht dazu führen, dass die anderen Koordinierungsregeln, die die auf Artikel 42 des EG-Vertrages gestützte Gemeinschaftsregelung vorsieht, in anderer Weise angewandt werden als unter den Bedingungen des Artikels 70 dieses Abkommens.

(2) Für die betreffenden Arbeitnehmer werden die in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten bei den Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, den Familienbeihilfen, den Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie bei der Gesundheitsfürsorge für sie und ihre in der Gemeinschaft wohnenden Familienangehörigen zusammengerechnet.

(3) Die betreffenden Arbeitnehmer erhalten für ihre in der Gemeinschaft wohnenden Familienangehörigen Familienbeihilfen.

(4) Die betreffenden Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Alters- und Hinterbliebenenrenten und Renten bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit oder Erwerbsunfähigkeit, wenn diese durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, zu den nach den Rechtsvorschriften des Schuldnermitgliedstaates bzw. der Schuldnermitgliedstaaten geltenden Sätzen frei nach Algerien zu transferieren, mit Ausnahme beitragsunabhängiger Sonderleistungen.

(5) Algerien gewährt für die Arbeitnehmer, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen und in seinem Hoheitsgebiet beschäftigt sind, und ihre Familien-angehörigen eine den Absätzen 1, 3 und 4 entsprechende Regelung.

Laut Artikel 69 gelten diese Bestimmungen „für die Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die im Hoheitsgebiet des Gaststaates einen legalen Wohnsitz haben bzw. legal beschäftigt sind.“

Nicht, dass man über solche 2005 abgeschlossenen Verträge sehr viel in Massenmedien hätte mitbekommen können. Gut zu wissen wäre, unter welchen Bedingungen dann legale Beschäftigungen eingegangen werden können, die anspruchsberechtigt machen. Nachdem man Verträge abgeschlossen hat, könnte man sich ja noch einmal informieren, mit wem und unter welchen Bedingungen. „[K]eine Ersatzpapiere“, „keine Melderegister“ und „wenig kooperativ“ hört sich nicht unbedingt nach einem „geeigneten Rahmen für den politischen Nord-Süd-Dialog“ an, der für das Europa-Mittelmeer-Abkommen offensichtlich schon als gegeben vorausgesetzt wurde.

Daniel Hermsdorf

Verleger, Autor, Journalist bei filmdenken.de - Medienkritik, Verschwörungstheorie und Physiognomik

Eine Antwort

  1. TomTom sagt:

    Also, per Isotopenuntersuchung kann man heutzutage recht schnell und auch relativ günstig feststellen, woher ein Mensch kommt und dann bitte sollen die Herkunftsstaatenverbände (Akrikanische Liga, Arabische Liga, …) anhand der Dialekte feststellen, wo genau die Heimat des Menschen ist.
    ES IST einfach und das Grundgesetz für das Deutsche Volk ist einzuhalten, fertig, Ende Aus die Maus!!!

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