Googles „Find my Face“ ist Suchergebnis-anfällig

Das soziale Netzwerk „Google+“ startet dieser Tage den gezielten Einsatz einer Gesichtserkennungs-Software. „Facebook“ verwendet ja bereits einen vergleichbaren Mechanismus, der einem Vorschläge für die Namenszuordnung („tagging“) auf Fotos macht.

Was bedeutet diese Neuerung nun? Abgesehen von einzelnen Suchmaschinen, die bisher auf eine begrenzte Zahl von Porträtfotografien zugreifen (siehe unsere „Web-Ressourcen“), wurde der Einsatz von Gesichtserkennung für Nutzer bisher in Suchmaschinen vermieden. (Ursachen dafür werden in der kommenden Zeit durch das Projekt „GesichterWissen“ sicherlich deutlicher.)

Der Grund, warum die netzbasierte Gesichtserkennung zwar nicht auf Prominente, nun aber auf Privatleute losgelassen wird, ist damit schon angedeutet: Hier ist es für Erkenntniswerte relativ belanglos. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass hierdurch nicht Rechte des Einzelnen betroffen wären.

Schaut man sich die Berichterstattung der auf den ersten zwei Google-Ergebnisseiten für „google find my face“ gelisteten Mainstream-Presseorgane an, so stellen sie diese Fragen zum Thema Verbraucherschutz nicht wirklich differenziert. Da wird bevorzugt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zitiert, dessen bekannterweise kritische Haltung betont wird und der den Schutz von Privatpersonen nach erster Prüfung von „Find my Face“ gewährleistet sieht (Süddeutsche: „Zufriedener Datenschützer“).

Dabei ist doch mit ein wenig Nachdenken eine Reihe von unerwünschten Effekten vorstellbar: Auch, wenn ich mein eigenes Profil für die Teilnahme an „Find my Face“ sperre, heißt dies doch nicht, dass ich auf eventuellen Fotos anderer, die mich selbst zeigen, von der Software nicht gefunden würde – aufgrund meiner Ähnlichkeit zu anderen. Und wer garantiert mir eigentlich, dass nicht jemand ein Foto von mir verwendet, um eine falsche Identität zu kreieren? Die könnte ich vermutlich sperren lassen, wenn ich den Nachweis einer solchen Fälschung erbringen würde. Dennoch könnte so jemand zunächst einmal aller Voraussicht nach eine Recherche im Google+-Netzwerk mit meinen Parametern durchführen. Und wenn er seinen Fake-Account wieder löscht, bevor ich ihn bemerkt habe, bleibt dies gänzlich im Graubereich. Oder irre ich?

Soweit ich sehe, stoßen wir hier an die Grenzen von Grundrechten, die natürlich im geschäftssinnigen Umfeld dieser Internet-Angebote wenn, dann erst diskutiert werden, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden.

Hier für Interessierte die erwähnten aktuellen Artikel zum Thema:
Computer Bild, Focus, Hamburger Abendblatt, PC Games, Der Spiegel, stern, Süddeutsche Zeitung, Die Welt

Daniel Hermsdorf

Verleger, Autor, Journalist bei filmdenken.de - Medienkritik, Verschwörungstheorie und Physiognomik

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