Ein Denkfehler der “#Politik” zum “#Lockdown”

Zu den neuesten Erlassen zur Eindämmung einer so bezeichneten “Corona-Pandemie” gehören bekanntlich radikale Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen. Deren Lockerung dröselt die “Welt” heute auf:

Vom 24. bis 26. Dezember darf sich ein Hausstand grundsätzlich mit vier Menschen aus anderen Hausständen treffen. Kinder unter 14 sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

Dabei wurden bestimmte Gruppen definiert, die auch über die der engsten Verwandten hinausgehen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article222430808/Corona-Lockdown-Welche-Treffen-an-Weihnachten-erlaubt-sind.html

Es folgt eine Aufzählung von Verwandtschaftsgraden.

Den zuständigen Politikern scheinen – wie wir es schon über lange Jahre beobachten – mittlerweile weit verbreitete Lebensrealitäten des von ihnen zu regierenden Landes entgangen zu sein.

Neoliberale Politikkonzepte unter Gerhard Schröder (SPD) et al. trieben die Zersplitterung sozialer Strukturen in Deutschland stark voran. Welche Familien gibt es heute, die als erwünschte “flexible Arbeitnehmer” nicht über mindestens die ganze Republik verstreut wären? Gerade in höher gebildeten Milieus ist das Bild wohl oft noch extremer (gibt es dazu irgendwo “soziologische Forschung” – und wenn nicht, warum nicht?). Die Internationalisierung etwa des Wissenschaftsbetriebes hat eine solche Zersplitterung auch noch globalisiert, indem immer mehr persönliches Umfeld sich auf allerlei Länder verteilte, wo es für die älteren Generationen eher noch in ihrem lokalen Umfeld verblieben war. (Vertreter solcher Generationen gehören heute zu den Regierenden – aber etwas zu ignorieren, nur weil es einen selbst nicht betrifft, ist ja noch kein Anzeichen von Kompetenz.)

Wenn schon ein Lockdown aufgrund von “Infektionszahlen” und nicht von früheren Grippewellen etc. abweichenden Sterbezahlen gerechtfertigt sein soll – dann müsste jedoch eine Lockerung wohl zumindest Grundrechten entsprechen, die an anderer Stelle schon mit ggf. fragwürdigen Mitteln außer Kraft gesetzt sind.

Ich darf einmal an Art. 3 GG erinnern:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Sollen wir jetzt annehmen, dass Grade biologischer Verwandtschaft dieses Grundrecht annulieren?

Wie jedes Industrieland ist Deutschland eines mit immer mehr Single-Haushalten. Selbst, wenn Menschen nahe Verwandte haben, wohnen diese nicht unbedingt im räumlichen Umfeld oder haben überhaupt noch persönlichen Kontakt.

Das, was Frau Merkel und andere führende Politiker aktuell vorschreiben wollen, benachteiligt also die gerade Genannten gegenüber allerlei Menschen, die relativ zufällig in Lebenspartnerschaften leben und überhaupt die praktische Möglichkeit haben, Verwandte physisch zu treffen.

Nach einigen Jahrzehnten des institutionalisierten vulgärmarxistischen Familien-Hasses, der von den Universitäten noch in jede Multiplikations-Agentur von Rang eingesickert ist, entdeckt also die Administration Vorrechte des Familiären wieder und gießt sie in eisenharte “Kontaktregeln”.

Der gerade zitierte Satz des Grundgesetzes widerspricht für mich eindeutig dieser politischen Praxis. In Deutschland dürfte es solche Benachteiligungen nicht-familiärer Beziehungen nicht geben – denn Menschen, die keine biologischen Verwandten mehr haben oder keine Kontakt zu diesen pflegen, müssten zu anderen Menschen ja mit vergleichbaren Vorgaben zumindest persönlichen Kontakt haben dürfen. Ansonsten ist das, was daraus resultiert, nun auch auf einer juristischen Ebene etwas, was der erwähnte Vulgärmarxismus in Projektpartnerschaft mit neoliberalen Geiferern schon weitreichend ins Werk gesetzt haben: strukturell determinierte Vereinsamung. Und es wäre das, was Merkel und andere politische Führungskräfte verabschiedet haben, eine grundgesetzwidrige Sonderbehandlung von Menschen, die vor (aktuell im Prinzip als Notstands-Verordnungen verabschiedete) Regelungen gleicher als andere wären.

Es gibt Momente, in denen ich mir juristische Nachspiele solcher politischer Praktiken doch vorstellen kann, auch wenn man sie vor dem Hintergrund historischer Vorgänge in puncto politischer und juristischer Korruption von vielerlei Art für unwahrscheinlich halten muss. Auch Letzteres hat aber nichts mit verbrieften Grundrechten zu tun, denen allgemein gerne gesinnungskitschig gehuldigt wird.

Daniel Hermsdorf

Verleger, Autor, Journalist bei filmdenken.de - Medienkritik, Verschwörungstheorie und Physiognomik

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